Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige gem. § 132 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 204 ff. ZPO
Die an ---- -------- ---- -- ----------- ------ -------- ------- ---------- --- -- ----- -------- -- --- ----, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 18.06.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 204 ff. ZPO wird hiermit nach § 10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstr. 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 51-UVK/D 702 + 703 + 704/92 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 22.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Köhne