Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides
Der an --------------------- ------- ------- -------- --------------------- -- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 18.03.2024 (Aktenzeichen: 57-24/113958/14) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungs-gesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------------------------------------------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005310225/30 am 14.03.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung des Darlehensbescheides vom 21.02.2024
Der an ------ ------- ------- --------- --------------- - -- ----- -------- -- --- ---- zuzustellender Darlehensbescheid (Aktenzeichen: 760999595853) kann nicht zugestellt werden, da ---- ------ unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar ist.
Der Darlehensbescheid wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides
Der an ---- ----- -------- ------- -------- ---------------------- --, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 13.03.2024 (Aktenzeichen: 57-15/120507/74) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ---- ----- ------ ------- -------- ------- -- ---------- ------- -- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 12.03.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 119811/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 34a SGB II wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ---- ----- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------- gerichtete Überleitungsanzeige vom 16.02.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Einstellungbescheides
Der an ------ ----------- ------- -------- --------- ------- -- -- -------- -- --- ----- zuzustellende Einstellungsbescheid vom 11.03.2024 (Aktenzeichen: 57-24/123998/97) konnte nicht zugestellt werden, da ---- ----------- nach unbekannt verzogen ist.
Der Einstellungsbescheid (SGB II) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Bebauungsplan „Schultenberg / Oesterwindweg – H 20“
I
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 den Bebauungsplan „Schultenberg / Oesterwindweg – H 20“ gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.
Nach § 10 in Verbindung mit § 8 Absatz 2 BauGB ist eine Genehmigung des Bebauungsplanes „Schultenberg / Oesterwindweg – H 20“ durch die Höhere Verwaltungsbehörde nicht erforderlich.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ----- ---------- ----------- ------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DD921 am 29.02.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige
Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ------ ----- gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 27.02.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.