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Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000505813, für die steuerpflichtige Firma -------- ----- ---- ---------- ----- ------- --------- ---- -- -------- ------- --- ----- ------- kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist.
Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000534023, für die steuerpflichtige Person --------- ------ ------ ----- ------- -------- -------- -- ----------- ---- ----- -----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist.
Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000420158, für die steuerpflichtige Person --- ---- --- ------- -------- -------- -- ---------------- -- ----- ------ kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist.
Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000394792, für die steuerpflichtige Person ------ ------ ------ ------- ------- -------- -------- ------------------ ------- -------------- -------- -- --- ----- kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist.
Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000528665, für die steuerpflichtige Person ----- ------- ------- -------- -------- -- ---- --------- ----- ----- ------ ------ kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist.
Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000075068, für die steuerpflichtige Person -- --- ---- ------ ------- -------- -------- -------------------------- ------------- ------------ kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist.
Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000319281, für die steuerpflichtige -------- ---- ----- ------- -------- ------------------- ------- --------------- -------- -- --- ----- kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist.
Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000508172, für die steuerpflichtige Person ------ -------- ------- -------- -------- -- ------------- --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist.
Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000409889, für die steuerpflichtige Person ------- --- -------- ------- -------- -------- -- ----------------- --- ----- -------- -- --- ----- kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist.
Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000432273, für die steuerpflichtige Firma -------- ---- ---------------------- ---- -- --------------- --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist.
Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.