Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ----- ------ ------ --- ------- ----------- ------------ --- gerichtete Inverzugsetzung vom 15.02.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000160830, für die steuerpflichtige Person -------- ---------- -------- ------- ------- -------- -- ------------------- -- ----- -------- -- --- ----- kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist.
Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000552607, für die steuerpflichtigen Personen ------ ------ --- ------ --------- ------- -------- -------- -- --------- ------- --- ----- -------- -- --- ----- kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist.
Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an Herrn Dimytrov Struk – derzeit unbekannten Aufenthaltes – gerichtete Inverzugsetzung vom 15.02.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ----- ----- ------------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-R2020 am 15.02.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Öffentliche Zustellung des Einstellungsbescheides vom 13.02.2024
Der an ----- ----- ------- ------- -------- ------- -- ----- -------- -- --- ----- --------------- --- zuzustellender Einstellungsbescheid (Aktenzeichen: 57-22/107427/67) kann nicht zugestellt werden, da die Person unbekannt verzogen ist.
Der Einstellungsbescheid wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Gebäude: Sozialagentur Styrum, Kaiser Wilhelm-Straße 27, Frau Krämer (Zimmer 3), eingesehen werden.
Öffentliche Zustellung des Bewilligungsbescheides vom 12.12.2023
Der an ----- ----- ------- ------- -------- ------- -- ----- -------- -- --- ----- --------------- --, zuzustellender Bewilligungsbescheid (Aktenzeichen: 57-22/107427/67) kann nicht zugestellt werden, da die Person unbekannt verzogen ist.
Der Einstellungsbescheid wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Gebäude: Sozialagentur Styrum, Kaiser Wilhelm-Straße 27, Frau Krämer (Zimmer 3), eingesehen werden.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen -------------------------------------- --- ----------------------------- -- --- ----- unter dem Aktenzeichen 32-3/006413913/77 am 17.01.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------- -------- ----------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/006412659/44 am 08.01.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Unterrichtung der Eigentümerinnen und Eigentümer über die nachrichtliche Eintragung des Bodendenkmals MH 003 „Mittelalterlicher bis neuzeitlicher Ortskern Mülheim an der Ruhr“ in die Denkmalliste der Stadt Mülheim an der Ruhr
Bodendenkmäler werden kraft Gesetz geschützt, so dass sie nur nachrichtlich in die Denkmalliste einzutragen sind. Das Bodendenkmal „Mittelalterlicher bis neuzeitlicher Ortskern Mülheim an der Ruhr“ wurde unter der Nummer „MH 003“ nachrichtlich in die Denkmalliste eingetragen. Das bedeutet, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von betroffenen Grundstücken über diese nachrichtliche Eintragung nur noch informiert werden und keinen Bescheid mehr über eine Eintragung bekommen.