Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige
Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ------ ----- gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 27.02.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Bekanntmachung über die Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters
Das Liegenschaftskataster wird in einem landeseinheitlichen Standard eingerichtet und geführt. Auf der Grundlage fortschreitender technischer Entwicklungen ist das Liegenschaftskataster bei Bedarf neu einzurichten.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------------------------------------- ---------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005307862/24 am 04.01.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen --------------------------------- -------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005307019/24 am 08.03.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------------------- ------------------------- ----- ----------------------- -------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005308208/107 am 18.01.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung einer Zahlungsaufforderung
Die an ----- ------------ ------ --- ------- -------- --------------- ---- ----- -------- -- --- ---- - gerichtete Zahlungsaufforderung vom 19.02.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Zahlungsaufforderung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ------ ---- ---- - --------- ------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-AH116 am 06.02.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die vereinfachte Umlegung
Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 16. Februar 2024 – Ordnungsnummer: 62–11.96.423 – des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung über das Grundstück Markscheiderhof 2 mit der Katasterbezeichnung:
Gemarkung: Selbeck
Flur: 2
Flurstücksnummer: 1764
ist gemäß § 83 BauGB am 04.03.2024 unanfechtbar geworden.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen -------------------------------------------- ---------------------------- -- --- ----- unter dem Aktenzeichen 32-3/006416349/77 am 06.03.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------ ------ ----------- --- ----- -------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-41.02.01/M328/VwVf a am 26.02.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 26.02.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.