Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen --- -------------------------------- ------- ----------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005308335/64 am 03.01.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ---- ------- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------- gerichtete Überleitungsanzeige vom 10.01.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ---- -------- ----------- -------- --- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-LG111 am 21.03.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene in das Ausland verzogen ist.
Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die vereinfachte Umlegung
Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 16. Februar 2024 – Ordnungsnummer: 62–11.96.421 – des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung über das Grundstück Markscheiderhof 4 mit der Katasterbezeichnung:
Gemarkung: Selbeck
Flur: 2
Flurstücksnummer: 1766
ist gemäß § 83 BauGB am 14.03.2024 unanfechtbar geworden.
Öffentliche Zustellung des Bescheids über den Widerruf der Kautionsgarantie vom 08.02.2024
Der an ----- ----- ------ ----- ------- -------- ------- -- ----- ----------- -- --- ------ ------ ------- --- zuzustellender Widerrufsbescheid der Kautionsgarantie (Aktenzeichen: 57-22/112977/67) kann nicht zugestellt werden.
Der Bescheid wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Gebäude: Sozialagentur Styrum, Kaiser Wilhelm-Straße 27, Frau Krämer (Zimmer 3), eingesehen werden.
Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides
Der an ---- ------ -------- ------- -------- ------- -- ------------- ------- -- ----- ------- -------- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 20.03.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 114813/10) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ----- --------- ----------- ------- -------- ------- -- ------------- ---- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 20.03.2024 (Aktenzeichen: 57-21/125643/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ---- ------ ------ ------- -------- ------- -- ---------- ------- ---- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 20.03.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 89678/10) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen --------- -------- ------------- --- ----- -------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-41.02.01/C49 am 27.02.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------ ----------------------- ---------- ---------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005308021/24 am 29.02.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.