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Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß §132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ----- --------- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------- gerichtete Überleitungsanzeige vom 13.02.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absattz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen -------- ---------------------------------------------- ----------------------------- -- --- ----- unter dem Aktenzeichen 32-3/006416657/46 am 21.02.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung einer Überleitungsanzeige

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ------- ------- ------- -- --------- ---------- ------- ---------- gerichtete Überleitungsanzeige vom 18.01.24 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung der Sicherstellungsinformation

Die an nachstehend aufgeführter Empfänger gerichtete Sicherstellungsinformation kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz des Empfängers nicht bekannt ist:

Name: --- ------ ------       

Geburtsdatum/-ort: ---------- -- ------

Letzte bekannte Anschrift: ------- ------- --- -- ----- -------- -- --- ----

Aktenzeichen: 32-13.14/214003420

Datum der Sicherstellungsinformation: 31.01.2024

Öffentliche Zustellung eines Einstellungsbescheides

Der an ----- ----- ------- -------- --------------- -- -- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Einstellungsbescheid vom 19.02.2024 (Aktenzeichen: 57-24/108556/95) konnte nicht zugestellt werden, da die o.g. Person unbekannt verzogen ist.

Der Einstellungsbescheid (SGB II) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Bekanntgabe des Ergebnisses der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 5 Absatz 2 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)

Antrag der Stadt Mülheim an der Ruhr auf Änderung der Plangenehmigung der Deponie Kolkerhofweg in Mülheim an der Ruhr Speldorf nach § 35 Absatz 3, Satz 1, Nummer 2 KrWG.

Öffentliche Zustellung eines Änderungsbescheids

Öffentliche Zustellung des Änderungsbescheids über die endgültige Festsetzung vom 02.02.2024 

Der an ---- ------- ---- ------- -------- ------- -- ----- --------- -- ---------- - zuzustellender Änderungsbescheid zur endgültigen Festsetzung vom 02.02.2024 (Aktenzeichen: 57-22/125730/67) kann nicht zugestellt werden, da Frau Mahwash Ali unbekannt verzogen ist. 

Der Einstellungsbescheid wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ------ ------- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 16.02.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides

Der an ----- -------------------- ------- -------- ---------------------------------- -- -- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 15.02.2024 (Aktenzeichen: 57-15/92355/98) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ------ ------ ---------- --- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-AJ414 am 06.02.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.