Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an ------ --------- ------- -------- --------------- --- ----- --------- seit dem 30.05.2022 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheide vom 08.07.2024 (Aktenzeichen 37-52.01/23900/24) konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Die an ------- -------- ------- ------- -------- ------------- --- ----- --------, seit dem 02.05.2024 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheide vom 23.05.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/229869/24) 

konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Die an ----- ---------- ------- -------- ------------------- -- ----- -------- -- --- ---- ,unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheide vom 29.05.2024 und 03.06.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/24914/24) 
  • (Aktenzeichen 37-52.01/13117/24)

konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides

Der an ---- ------------------ ------------------- ------- -------- ------- -- ---------------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 04.07.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 122887/08) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Einziehung einer Teilfläche der Holunderstraße

Einziehung einer Teilfläche der Holunderstraße, Gemarkung Saarn, Flur 24, Flurstück 798 von 22m² im Bereich des Grundstückes Düsseldorfer Straße 16

Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides

Der an ---- ------ ----------- ------- -------- ------- -- --------- ------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 01.07.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 125658/06) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Die an ------ ------ ------- -------- ------------ ------- --- ----- --------, seit dem 29.06.2023 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheide vom 02.07.2024 

  • (Aktenzeichen 37-52.01/60424/23) 
  • (Aktenzeichen 37-52.01/60667/23)
  • (Aktenzeichen 37-52.01/65172/23)
  • (Aktenzeichen 37-52.01/335/24)

konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----- ------------------------------------------- -------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005308893/24 am 13.06.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Ablauf der Ruhefristen auf dem Reihengräberfeld 12 des Friedhofs in Heißen

Die Ruhefristen der Grabstätten 0101-0161, sowie 0170-0175 auf dem Reihengräberfeld 12 Friedhofs in Heißen laufen am 23.12.2024 ab. Dieser Teil des Gräberfeldes wird zur Wiederbelegung benötigt. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das ab dem 23.06.2024 auf dem Gräberfeld aufgestellt wird, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum 15.01.2025 abzuräumen.

Ablauf der Ruhefristen auf dem Reihengräberfeld 12 des Friedhofs in Dümpten 1

Die Ruhefristen der Grabstätten 0300-0378, sowie 0384, 0385 und 0396 auf dem Reihengräberfeld 12 Friedhofs in Dümpten 1 laufen am 29.11.2024 ab. Dieser Teil des Gräberfeldes wird zur Wiederbelegung benötigt. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das ab dem 28.06.2024 auf dem Gräberfeld aufgestellt wird, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum 15.01.2025 abzuräumen.