Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ---- ----- ------ - ----- ------- ---------------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/BM-LH7307 am 11.04.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen --------------------------------------- - --------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005310850/30 am 10.04.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung der Sicherstellungsinformation
Die an nachstehend aufgeführte Empfänger*in gerichtete Sicherstellungsinformation kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz des Empfänger*in nicht bekannt ist:
Name: --------- ----- -----
Geburtsdatum/-ort: ---------- -- --------
Letzte bekannte Anschrift: ----------------------- -- ----- -------------
Aktenzeichen: 32-13.14/214003410
Datum der Sicherstellungsinformation: 15.03.2024
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ------------------------------------------------ -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-TR55 am 27.03.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------- ------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006417351/77 am 25.03.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----- -------------------------------------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/001127758/43 am 02.04.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------------------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006413852/44 am 08.04.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die vereinfachte Umlegung
Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 16. Februar 2024 – Ordnungsnummer: 62–11.96.422 – des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung über das Grundstück Markscheiderhof 2 a mit der Katasterbezeichnung:
Gemarkung: Selbeck
Flur: 2
Flurstücksnummer: 1765
ist gemäß § 83 BauGB am 02.04.2024 unanfechtbar geworden.
Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die vereinfachte Umlegung
Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 16. Februar 2024 – Ordnungsnummer: 62–11.96.420 – des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung über das Grundstück Markscheiderhof 4 a mit der Katasterbezeichnung:
Gemarkung: Selbeck
Flur: 2
Flurstücksnummer: 1767
ist gemäß § 83 BauGB am 12.03.2024 unanfechtbar geworden.
Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheid
Der an ---- ---- -------- ------- -------- ------- -- ------------ ---- ---- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 03.04.2024 (Aktenzeichen: 57-21/84621/11) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gem. § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) i. Verb. mit § 41 a SGB II (Sozialgesetzbuch Zwei) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.