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Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------------- ---------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005312764/30 am 16.05.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------- ------ ---------------------------------- -- --- ----- unter dem Aktenzeichen 32-3/005312785/30 am 22.05.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides

Der an ---- -------- ----- ------- -------- ------- -- ------------ ------- -- ----- ------ zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 22.05.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 92153/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt. 

Öffentliche Zustellung einer Zahlungsaufforderung

 Die an Herrn Dragan Kostic --- ------- -------- -- ------- - gerichtete Zahlungsaufforderung vom 15.04.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Zahlungsaufforderung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung

Das gegen --- ------ ------- ------- -------- ------- ------- ---- ----- -------- -- --- ---- am 21.05.2024 unter Aktenzeichen 33-1.25/1761 ergangene Schriftstück mit gleichzeitig erlassenem Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, da der Betroffene nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.

Öffentliche Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 51 BO Wohnen am Hillerberg zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr

Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Bochum.

Der Planungsausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 09.04.2024 beschlossen:

1.  die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis zu nehmen,

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige

Die an ----- ---- --------- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------- gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 11.04.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Bekanntmachung zur Europawahl am 09.06.2024 im Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr

Mitglieder des Stadtwahlausschusses und Sitzungstermin

Gemäß § 4 der Europawahlordnung habe ich für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09.06.2024 nachfolgende Personen in den Stadtwahlausschuss der kreisfreien Stadt Mülheim an der Ruhr berufen:
 

ParteiBeisitzer/innenStv. Beisitzer/innen
Christlich Demokratische Union Deutschlands

Helmchen, Marcel

Oesterwind, Werner

Schiemer, Hansgeorg

Schröder, Ursula

Erneute Bekanntmachung der Sechsundzwanzigsten Änderungssatzung vom 15.12.2023 zur Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 22.12.1997

Aufgrund der §§ 7, 8, 41 Abs. 1 Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW.S. 490) und der §§ 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. April 2023 (GV. NRW. S.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------------------- ----- -------------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/006419717/107 am 10.05.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.