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Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides

Der an ---- -------- ------- ------- -------- ------- -- --------------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 31.05.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 123534/10) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ----- -------- ----- --- ------- ----------- ------------ --- gerichtete Inverzugsetzung vom 14.5.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------------------- -------------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/001128224/36 am 21.03.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die vereinfachte Umlegung

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 19. April 2024 – Ordnungsnummer: 62–11.96.418 – des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung über das Grundstück Kölner Straße 374 mit der Katasterbezeichnung:

Gemarkung:  Selbeck
Flur:   2
Flurstücksnummer: 1771

ist gemäß § 83 BauGB am 23.05.2024 unanfechtbar geworden.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------------------- ----- -------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006421453/77 am 27.05.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen -------------------------------- ------- --------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006416889/30 am 27.05.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Dritte Änderungssatzung vom 22.05.2024 zur Gebührensatzung für die Nutzung der städtischen Bäder vom 16. Juli 2007 in der Fassung vom 28. August 2013

Dritte Änderungssatzung vom 22.05.2024 zur Gebührensatzung für die Nutzung der städtischen Bäder vom 16. Juli 2007 in der Fassung vom 28. August 2013

Aufgrund der §§ 7 und 41 Absatz 1 Buchst. f) und i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), sowie des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S.

Einleitungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für das Bauleitplanverfahren "Papenbuschstraße/Tiegelstraße - R 29"

 I

 Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Papenbuschstraße / Tiegelstraße – R 29“

 Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---------------------------------------- ---------------------------- -- --- ----- unter dem Aktenzeichen 32-3/005312292/30 am 17.05.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------------------- -------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005309326/30 am 23.05.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.