Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------ ------------------------------------------ ----------------------------- -- --- ----- unter dem Aktenzeichen 32-3/001132602/43 am 03.06.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen--------------------- -------- ----------------------------------- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-MN250 am 17.06.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides
Der an -------------------------- ---------- ------- -------- --------------------- --- -- -- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 14.06.2024 (Aktenzeichen: 57-15/114364/95) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Das Anhörungsschreiben vom 13.06.2024, Aktenzeichen 33-1.140/23p, kann ----- ------ ------- -------- --------- --- ----- -------- -- --- ---- nicht zugestellt werden, da der Betroffene von Amts wegen abgemeldet ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------- ---------------------------------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/001128523/36 am 09.04.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------- -----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006427880/107 am 13.06.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung des Änderungsverfahrens 53 GE Gewerbepark Schalke-Nord zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr
Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Gelsenkirchen.
Die Räte der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben in ihren Sitzungen vom 28.11. bis 14.12.2023 die Änderung 53 GE Gewerbepark Schalke-Nord zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) beschlossen.
Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung des Änderungsverfahrens 46 E Bottroper Straße / Hilgerstraße (Thurmfeld) zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr
Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Essen.
Die Räte der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben in ihren Sitzungen vom 28.11. bis 14.12.2023 die Änderung 46 E Bottroper Straße / Hilgerstraße (Thurmfeld) zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) beschlossen.
Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides
Der an ---- ------- --- ------- -------- ------- -- -- ---------- -- ----- -------- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 11.06.2024 (Aktenzeichen: 57-21/125730/11) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 41 a Sozialgesetzbuch II wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen---------------------------------- ------------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006423397/44 am 11.06.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.