Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an --------- ------ -------- ------- ----------- ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 10.07.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/60348/23)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ---------- --------- ------- -------- ------------ ------- ---- ----- -------- -- --- ----- seit dem 08.04.2024 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheid vom 10.07.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/13406/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Die an ---- ----- ------- -------- ----------- --- ----- -------- seit dem 25.01.2022 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheide vom 10.07.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/19189/24)
- (Aktenzeichen 37-52.01/15620/24)
- (Aktenzeichen 37-52.01/21269/24)
konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Die an ------ ------ ------- -------- ------------ ------- --- ----- --------- seit dem 29.06.2023 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheide vom 08.07.2024, 09.07.2024 sowie 10.07.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/55857/23)
- (Aktenzeichen 37-52.01/54566/23)
- (Aktenzeichen 37-52.01/53792/23)
konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Beteiligung für das Änderungsverfahren 58 BO Steinhausstraße / Günnigfelder Straße zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr
Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Bochum.
Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung für das Änderungsverfahren 62 BO VfL-Talentwerk zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr
Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Ablauf der Ruhefristen auf dem Reihengräberfeld M des Friedhofs in Broich
Die Ruhefristen der Grabstätten 0101-0187 und 0199-0201 auf dem Reihengräberfeld M Friedhofs in Broich laufen am 28.02.2025 ab. Da es sich um ein Gräberfeld in der Peripherie handelt, wird es nicht mehr zur Wiederbelegung benötigt. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das nach dem 28.08.2024 auf dem Gräberfeld aufgestellt wird, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum 28.02.2025 abzuräumen.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an ------ --------- ------- -------- --------------- --- ----- --------- seit dem 30.05.2022 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheide vom 08.07.2024 (Aktenzeichen 37-52.01/23900/24) konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Die an ------- -------- ------- ------- -------- ------------- --- ----- --------, seit dem 02.05.2024 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheide vom 23.05.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/229869/24)
konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Die an ----- ---------- ------- -------- ------------------- -- ----- -------- -- --- ---- ,unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheide vom 29.05.2024 und 03.06.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/24914/24)
- (Aktenzeichen 37-52.01/13117/24)
konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.