Öffentliche Zustellung einer Anhörung

Kategorie
Öffentliche Zustellung

Das Anhörungsschreiben kann -------- ------------ ---------- ------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.1/9939/185 nicht zugestellt werden, da der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist, nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.

Das Anhörungsschreiben 16.10.2024 wird hiermit gemäß § 1 LZG NRW in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt.

Das Anhörungsschreiben gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann -------- ----------- sich zu der beabsichtigten Maßnahme äußern.

Das Anhörungsschreiben sowie die Führerscheinakte kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Führerscheinstelle, Löhstraße 22 – 26, Zimmer 217, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 16.10.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schlodder

Datum
Mittwoch 16.10.2024 - 12:00