Beschlüsse
Der Planungsausschuss hat am 24.09.2024 gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Saarner Kuppe II/ Luxemburger Allee – O 25“ beschlossen. Das Verfahren wird nach den Vorschriften des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Daher ist im Rahmen der Satzung gemäß § 13 Absatz 3 BauGB kein förmlicher Umweltbericht erforderlich. Betroffene Umweltbelange werden in das Verfahren eingestellt. Zudem wird von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB abgesehen. Gleichzeitig wird von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Absatz 1 BauGB abgesehen.
Der Planungsausschuss hat weiterhin den in der Sitzung vorgelegten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Saarner Kuppe II/ Luxemburger Allee – O 25“ mit dessen Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Entwurf gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 2 Halbsatz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sollen die Bebauungsplanunterlagen öffentlich ausgelegt werden.
Gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit soll die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchgeführt werden.
Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Saarn in der gleichnamigen Gemarkung innerhalb der Straßen Langenfeldstraße und Quellenstraße im Norden, Metzer Straße und Friedrich-Freye-Straße im Osten, Kölner Straße (B 1) im Südosten, der Luxemburger Allee im Süden sowie dem Elsenborner Weg im Westen.
Der vorgesehene Geltungsbereich für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Saarner Kuppe II/ Luxemburger Allee – O 25“ ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
Wesentliche Ziele der Planänderung
Die städtebaulichen Ziele der Planänderung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Ausnahmsweise Zulässigkeit von Terrassen und Terrassenüberdachungen in den Reinen Wohngebieten und Allgemeinen Wohngebieten mit einer Überschreitungsmöglichkeit der Baugrenzen von 3,50 m im rückwärtigen Gartenbereich
- Zulässigkeit von kleinen Gartenhäusern / Abstell- und Geräteschuppen in den Reinen Wohngebieten und Allgemeinen Wohngebieten mit einer maximalen Grundfläche von 4 m² im rückwärtigen Gartenbereich
Zeit und Ort der Veröffentlichung
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Saarner Kuppe II/ Luxemburger Allee – O 25“ mit der Begründung werden hiermit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht.
Veröffentlichungsfrist: 16.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024
Veröffentlichungsort: https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen werden zudem über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht: https://www.bauleitplanung.nrw.de
Andere Zugangsmöglichkeiten:
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Saarner Kuppe II/ Luxemburger Allee – O 25“ mit ihrer Begründung öffentlich ausgelegt.
Auslegungsort:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr
19. OG, linke Flurseite
Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Unter der Telefon-Nummer: 0208 / 455 – 6139 (Frau Lemser) und 0208 / 455 - 6105 (Frau Faßbender) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der oben genannten Zeiten) vereinbart werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.
Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme kann während der Veröffentlichungsfrist die Internetseite des Veröffentlichungsortes: https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen oder die E-Mail Adresse: Stadtplanungsamt@muelheim-ruhr.de genutzt werden.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung unter anderem hier abgegeben werden:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
Fax: +49 208 455 6199
Hinweis gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4 a Absatz 5 BauGB
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Mülheim an der Ruhr, 10.10.2024
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz