Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung

Kategorie
Öffentliche Zustellung

Die gegen ----- ------ ------- -------- --------- --- ----- -------- -- --- ---- am 01.08.2024 unter Aktenzeichen 33-1.2/3549 ergangene Ordnungsverfügung mit gleichzeitig erlassenem Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, da der Betroffene unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.

Die Ordnungsverfügung - einschließlich des Gebührenbescheides -  vom 01.08.2024 wird hiermit gemäß § 1 LZG NRW in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt.

Die Ordnungsverfügung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann gegen die Ordnungsverfügung – einschließlich des Gebührenbescheides - innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die Ordnungsverfügung sowie der Gebührenbescheid können von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Führerscheinstelle, Löhstraße 22 – 26, Zimmer 211, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 01.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brandt

Datum
Donnerstag 01.08.2024 - 12:00