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Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------ ------------------------------ --------- -------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006418466/107 am 08.04.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ---- ------ ----- --------- --------- --------- -- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DM312 am 04.04.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil dien Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises

Der Dienstausweis von Herrn Christoph Wende, Seriennummer 21579, ausgestellt durch die Stadt Mülheim an der Ruhr, mit Gültigkeitsvermerk 01.05.2026, ist in Verlust geraten und wird hiermit für ungültig erklärt.

Der unbefugte Gebrauch des Dienstausweises wird strafrechtlich verfolgt. Sollte der Ausweis gefunden werden, bitte ich darum, ihn dem ImmobilienService der Stadt Mülheim an der Ruhr, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr zukommen zu lassen.

Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung

Bekanntmachung für das Grundstück:
Gemarkung: Selbeck, Flur: 1, Flurstück(e): 228

Alte Bezeichnung    Neue Bezeichnung
Am Haubach            Am Haubach 8

Mülheim an der Ruhr, den 03.04.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schimanski
 

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige

Die an ----- -------- ------ ------- -- ----------- ------- -------- ------------- --- ----- -------- -- --- ----, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 11.03.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß  132 Absatz 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO

Die an ----- ------ ------- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 12.03.24 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------------------- ----------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006412079/109 am 17.01.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----------------------------------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006414963/109 am  erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------------------- -- ---------------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005308062/64 am 30.01.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides

Der an ---- ----- ------ ----- ------- -------- ------- -- ----- -------- -- --- ----- ------------- - zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 25.03.2024 (Aktenzeichen: 57-21/118046/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.