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Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---------------------------------------- ------------------------------ unter dem Aktenzeichen 32-3/005307384/107 am 23.01.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung des Ablehnungsbescheides vom 01.12.2023

Der an ----- ---- ------- ---------- ------- -------- ------- -- ----- -------- -- --- ----- ---------- ------- ---- zuzustellender Einstellungsbescheid (Aktenzeichen: 7609995126952) kann nicht zugestellt werden, da Herr Akwanwaya unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar ist.

Der Ablehnungsbescheid wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Gebäude: Eppinghofer Straße 50, Zimmer 205, eingesehen werden.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen -------------------------------------- ----------------------------- -- --- ----- unter dem Aktenzeichen 32-3/005304604/109 am 02.10.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---- --- ----------------------------- ---------------- ----------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005306238/109 am 21.11.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---------------------------------------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005307953/109 am 05.01.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen---------------------------------------------- -------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/007000830/4 am 04.01.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----------------- ---------------------------------------------- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/BIT-ED598 am 18.01.2024  erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene in das Ausland verzogen ist.

Öffentliche Bekanntmachung zur Europawahl am 09. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland - Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) in der kreisfreien Stadt Mülheim an der Ruhr -

Am 09. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und am Wahltag

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen----------------------------------- unter Aktenzeichen 33-1.02/UN-YY271 am 18.01.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides

Der an ---- ------ ------ ------- -------- ------- -- ------------- -- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 16.01.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 122935/08) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 34a SGB II wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.