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Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides

Der an ---- ------ ------ ------- -------- ------- -- ------- ---- ---- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 30.01.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 114925/05) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ----- ----------- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------- gerichtete Überleitungsanzeige vom 30.01.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen -------------------------------------- ---------------- -------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005304899/109 am 16.11.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ----- ------ ----------- --- ------- ----------- ------------ --- gerichtete Inverzugsetzung vom 30.01.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Ankündigung der beabsichtigten Einziehung einer Teilfläche der Holunderstraße

Ankündigung der beabsichtigten Einziehung einer Teilfläche der Holunderstraße, Gemarkung Saarn, Flur 24, Flurstück 798 von 22m² im Bereich des Grundstückes Düsseldorfer Straße 16

Die Verkehrsbedeutung der Fläche ist entfallen, das Grundstück Gemarkung Saarn, Flur 24, Teilfläche aus Flurstück 798 ist in der im zugehörigen Katatsterplan schraffiert gekennzeichneten Erstreckung gemäß § 7 Absatz 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) dem öffentlichen Verkehr zu entziehen. 

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ----- ------- ------ ------ --- ------- ----------- ------------ --- gerichtete Inverzugsetzung vom 17.01.2024 konnte nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ----- ------ ----- --- ------- ----------- ------------ --- gerichtete Inverzugsetzung vom 29.01.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung der Ordnungsverfügung

Die an nachstehend aufgeführte Empfänger gerichtete Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz des Empfängers nicht bekannt ist:

Name: --------- ----- ----- ------ ------  

Geburtsdatum/-ort: ---------- -- --------

Letzte bekannte Anschrift: ----------------------- -- ----- -------------

Aktenzeichen: ------------------

Datum der Ordnungsverfügung: 22.01.2024

Ablauf der Ruhefristen auf dem Reihengräberfeld 11 des Friedhofs in Heißen

Die Ruhefristen der Grabstätten 0101-0492 auf dem Reihengräberfeld 11 des Friedhofs Heißen laufen am 02.03.2024 ab. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das nach dem 02.09.2023 auf dem Gräberfeld aufgestellt wurde, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum 15.08.2024 abzuräumen.

Ablauf der Ruhefristen auf dem Reihengräberfeld 33 des Friedhofs in Heißen

Die Ruhefristen der Grabstätten 0064-0148 auf dem Reihengräberfeld 33 des Friedhofs Heißen sind am 07.01.2024 abgelaufen. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das nach dem 07.07.2023 auf dem Gräberfeld aufgestellt wurde, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum 15.08.2024 abzuräumen.