Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides

Der an ---- ------ ------ ------- -------- ------- -- ---------- ------- ---- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 20.03.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 89678/10) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------- -------- ------------- --- ----- -------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-41.02.01/C49 am 27.02.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. 

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------ ----------------------- ---------- ---------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005308021/24 am 29.02.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------------ ---------- --------------- ------------------ unter dem Aktenzeichen 32-3/005308766/30 am 07.02.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides

Der an --------------------- ------- ------- -------- --------------------- -- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 18.03.2024 (Aktenzeichen: 57-24/113958/14) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungs-gesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---------------------------------------------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005310225/30 am 14.03.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung des Darlehensbescheides vom 21.02.2024

Der an ------ ------- ------- --------- --------------- - -- ----- -------- -- --- ---- zuzustellender Darlehensbescheid (Aktenzeichen: 760999595853) kann nicht zugestellt werden, da ---- ------ unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar ist.

Der Darlehensbescheid wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides

Der an ---- ----- -------- ------- -------- ---------------------- --, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 13.03.2024 (Aktenzeichen: 57-15/120507/74) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides

Der an ---- ----- ------ ------- -------- ------- -- ---------- ------- -- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 12.03.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 119811/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 34a SGB II wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß §  132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ---- ----- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------- gerichtete Überleitungsanzeige vom 16.02.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.