I
Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Papenbuschstraße / Tiegelstraße – R 29“
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
„Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Papenbuschstraße / Tiegelstraße – R 29“; der Bereich ist in dem zur Vorlage gehörenden Zielplan gekennzeichnet.
Das Verfahren soll nach den Vorschriften des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren wird gemäß § 13 a Absatz 2 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen. Die Eingriffsregelung findet im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Absatz 2 Nummer 4 BauGB keine Anwendung. Betroffene Umweltbelange werden jedoch in das Verfahren eingestellt.
Der Planungsausschuss beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB für die Dauer von einem Monat. Ziele und Zwecke der Planung sowie der Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung werden im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen zum Bebauungsplan „Papenbuschstraße / Tiegelstraße – R 29“ im Technischen Rathaus (HBP 5) öffentlich ausgehängt. Hiermit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ziele und Zwecke der Planung sowie der Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung werden im Amtsblatt bekannt gemacht.
Die Verwaltung wird eine Zusammenfassung des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung den Mitgliedern der Bezirksvertretung und des Planungsausschusses im Rahmen des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung zuleiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erarbeiteten Bebauungsplanentwurf dem Planungsausschuss zum Auslegungsbeschluss vorzulegen.“
II
Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan „Papenbuschstraße / Tiegelstraße – R 29“
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2024 beschlossen, bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bebauungsplan „Papenbuschstraße / Tiegelstraße – R 29“ folgende in Zeichnung und Text angegebenen allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen:
Umnutzung der ehemaligen Sportplatzfläche als allgemeines Wohngebiet (WA)
Festsetzung von Baufenstern, die die Errichtung von drei- bis viergeschossigen Mehrfamilienwohnhäusern ermöglichen
Innerhalb des WA sollen 75 % der Wohneinheiten nach den Kriterien der Wohnraumförderung errichtet werden, eine Regelung hierzu soll im städtebaulichen Vertrag erfolgen
Sicherung einer privaten Verkehrsfläche für eine Ringerschließung mit straßenseitig zugeordneten Stellplatzflächen
Fußwegeverbindung von der Tiegelstraße in das Plangebiet
Die aufgegebene Sportplatzfläche soll dazu genutzt werden, dem großen Nachfragedruck nach günstigem Wohnraum in Mülheim an der Ruhr ein entsprechendes Angebot entgegenstellen zu können. Zudem ist eine Kindertagesstätte im Plangebiet angedacht, um den Betreuungsbedarf von Kindern im Vorschulalter sicherstellen zu können.
III
Veröffentlichung
Zeichnung und Text über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht.
Veröffentlichungsfrist: 03.06.2024 bis einschließlich 05.07.2024
Veröffentlichungsort:
https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen werden zudem über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht: https://www.bauleitplanung.nrw.de
Andere Zugangsmöglichkeiten:
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen öffentlich ausgelegt.
Auslegungsort:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr
19. OG, linke Flurseite
Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Unter der Telefonnummer: 0208 / 455 – 6140 (Frau Rödel) oder Telefonnummer: 0208 / 455 – 6105 (Frau Faßbender) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der oben genannten Zeiten) vereinbart werden. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.
Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme kann während der Veröffentlichungsfrist die Internetseite des Veröffentlichungsortes https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
oder die E-Mail-Adresse Stadtplanungsamt@muelheim-ruhr.de genutzt werden.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung- unter anderem hier abgegeben werden:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
FAX: 0049 208 455 6199
Mülheim an der Ruhr, den 24.05.2024
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz
IV
Einladung zur Öffentlichkeitsversammlung
Der Planungsausschuss hat beschlossen, die Anhörung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Öffentlichkeitsversammlung durchzuführen.
Diese Öffentlichkeitsversammlung findet am Dienstag, den 11.06.2024, ab 17.30 Uhr, in der Gustav-Heinemann-Gesamtschule, Boverstraße 150, 45473 Mülheim an der Ruhr statt.
Hierzu lade ich die Öffentlichkeit ein.
In dieser Öffentlichkeitsversammlung werden von der Verwaltung die Planungsziele erläutert, Fragen beantwortet und Äußerungen der Öffentlichkeit entgegengenommen.
Mülheim an der Ruhr, den 23.05.2024
Der Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung 2
Heinz-Werner Czeczatka-Simon