Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ---- ----- -------- ------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-AH676 am 31.05.2023 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides vom 31.05.2023 gem. § 50 Abs. 2 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)
Der an ---- ------- -------- ------- -------- ------- -- ---------------- --- ----- ------ zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 31.05.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 121670/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 Absatz 2 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides
Der an ---- ------- -------- ------- -------- ------- -- ---------------- --- ----- ------ zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 31.05.2023 (Aktenzeichen: 57-21/121670/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides
Der an ----- ----- -------- ------- -------- ---------------------------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 31.05.2023 (Aktenzeichen: 57-15/113553/62) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides
Der an ---- ------- --------- ------- -------- ----------------------------- --- ----- ------, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 22.05.2023 (Aktenzeichen: 57-15/121670/16) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------------- ---------------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005296868/311 am 07.03.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen-------------------------------------------------------- ----------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005299719/65 am 30.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ----- -------- --------------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-CR4525 am 25.05.2023 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- --------- -------- -------- ----------- ------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-AX506 am 25.05.2023 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene ins Ausland verzogen und eine Zustellung gemäß § 9 LZG NRW nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ------ ---------- --------------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/OB-XJ10 am 25.05.2023 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.