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Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ------ ------- -------- ----------- --- ----- ---------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-EX908 am 25.05.2023 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet ist.

Ersatzbestimmung nach der Wahlordnung zur Wahl des Integrationsrates in der Stadt Mülheim an der Ruhr in Verbindung mit dem Kommunalwahlgesetz

Frau Nurten Topal-Dridi hat am 25.04.2023 ihren Verzicht auf ihr Mandat im Integrationsrat der Stadt Mülheim an der Ruhr mit sofortiger Wirkung erklärt.

Als Wahlleiter für das Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr habe ich die Nachfolge im Integrationsrat der Stadt festgestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------------------- ----------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006393797/77 am 24.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------------------- -------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005296650/94 am 23.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Inverzugsetzung

Öffentliche Zustellung

einer Inverzugsetzung gem. § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO

Die an ----- ------ ----- ------ --- ------- -------- -- ---------------- – gerichtete Inverzugsetzung vom 22.05.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Einstellungs- und Rückforderungsbescheides

Der an ---- ---------- --------- ------- -------- -------- ----------- ---- ---- ----- -------- -- --- ----
zuzustellende Einstellungs- und Rückforderungsbescheid vom 01.02.2023 (Aktenzeichen: 51-UVK/A 600/605/617/90)
117793/04) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.


Der Einstellungs- und Rückforderungsbescheid gemäß § 5 Absatz 1 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ---- ------ -------- ------------------- ---- ----- -------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-VS2022 am 17.05.2023 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist. 

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen -------------------------------- --------------------------- -- --- ----- unter dem Aktenzeichen 32-3/006388623/77 am 16.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---------------------------------------- ------- ----------------------- -------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005298786/311 am 12.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------ ------- -------- -------- --- ----- ---------- unter dem Aktenzeichen 50-34.1949/15 K am 14.03.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter*in oder Zustellungsbevollmächtigen nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 14.03.2023 wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.