Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides
Der an Herr ---- ----- ------- zuletzt wohnhaft gewesen in ----- ------ ---------- ------- --- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 01.02.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 107951/06) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid
Der an Frau -------- --------- zuletzt wohnhaft gewesen in --------- ------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 24.04.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 122545/06) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Die an Herrn ----- -- ------ gerichtete Inverzugsetzung vom 24.04.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung 204 folgende ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------------------------------- --- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006394140/44 am 24.04.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid
Der an Herr ------- ------- ------- zuletzt wohnhaft gewesen in ----- -------- -- --- ----- --------- ------- -- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 20.04.2023 (Aktenzeichen: 57-21/111059/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen -------------------------------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006389081/77 am 21.04.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Die an Herrn ------------- ------------- gerichtete Inverzugsetzung vom 20.04.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides
Der an Frau ---- ------- zuletzt wohnhaft gewesen in ------------- ---- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 20.04.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 123764/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Herrn ------ ------ ------------ ------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-FB1987 am 20.04.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Herrn ----- ------- ------------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-AJ626 am 20.04.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet ist.