Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------ -----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005296931/64 am 11.04.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse
Die an ----- ------ ------ ----- derzeit unbekannten Aufenthaltes gerichtete Inverzugsetzung vom 05.06.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Rücknahme- und Rückforderungsbescheid
Der an ---- ------- ----- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 02.06.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 123480/06) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 34a SGB II wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse
Die an ----- ----- -------- ------- ----------- ------------ gerichtete Inverzugsetzung vom 01.06.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 folgende ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------ ---------------------------------------- -------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006382902/107 am 01.06.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ----- ----- ------ ------- -------- ------- -- ----- -------- -- --- ----- ------------ -- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 01.06.2023 (Aktenzeichen: 57-21/121868/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Lose Grabmale
Lose Gedenkzeichen auf Mülheimer Friedhöfen
Die Verantwortlichen für die Grabstätten
Friedhof Teil Feld Grabstellen-Nr.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------ ----------------------------------------------- ------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006388976/44 am 01.06.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheides vom 23.05.2023 gem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)
Der an ---- ----- ----- ------- -------- ------- -- ------------ -- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 23.05.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ /08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ---- ----- -------- ------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-AH676 am 31.05.2023 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.