Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----------------------------------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006389271/311 am 05.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------------------------------------- ----------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005296824/64 am 24.02.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------- ----------------- --------------------------- ----------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006393569/77 am 05.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen -------------------------------------- ------- --------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006392710/44 am 04.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----------------------------------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006389472/107 am 04.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------------------------------------- ---------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006388302/44 am 03.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides vom 02.05.2023 gem. § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)
Der an ---- ----- --------- ------- -------- ------- -- -------------- -- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 02.05.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 123015/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Die Ordnungsverfügung – Entziehung der Fahrerlaubnis (Aberkennung des Rechts Gebrauch von Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis zu machen) kann ----- -------- ----------- ---- ------ -------- -- ----- -------- -- --- ----, unter Aktenzeichen 33-1.16/1310 nicht zugestellt werden, da der Betroffene keinen festen Wohnsitz in Mülheim an der Ruhr besitzt, sich jedoch hier aufhalten soll und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgese
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ----- -------- ---------- ------- ---- ----- ---------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-OR5252 am 06.04.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides; 117793/31
Der an ---- ------ ---- ------- -------- ------- -- ------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 28.04.2023 (Aktenzeichen: 57-21/117793/04) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gem. § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.