Ersatzbestimmung nach dem Kommunalwahlgesetz

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung

Herr Voß hat am 04.08.2023 mit sofortiger Wirkung auf sein Mandat als Stadtverordneter im Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr verzichtet.

Das freigewordene Mandat ist gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) und § 69 Kommunalwahlordnung (KWahlO) nach dem von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Wahl des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr am 13.09.2020 eingereichten Wahlvorschlag für die Reserveliste neu zu besetzen.

Als Wahlleiter für das Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr habe ich die Nachfolge festgestellt.

Danach ist Frau Hanna Marlena Sander, William-Shakespeare-Ring 5, 45470 Mülheim an der Ruhr, als Nachfolgerin für Herrn Voß zur Stadtverordneten im Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr gewählt.

Frau Sander hat ihre Mitgliedschaft am 25.08.2023 kraft Gesetz erworben.

Die Ersatzbestimmung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Nach § 39 Absatz 1 in Verbindung mit § 45 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) kann gegen die Gültigkeit dieser Ersatzbestimmung jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Ersatzbestimmung für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Vom Tage dieser Bekanntmachung ab läuft die Frist zur Erhebung eines Einspruchs gemäß § 63 Absatz 2 Kommunalwahlordnung (KWahlO).

Mülheim an der Ruhr, 04.09.2023

Der Oberbürgermeister und Wahlleiter

Im Auftrag

Altenbach

Datum