Nach dem Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.07.1972 (Gesetz - und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen S.226) wird die erstmalige Erteilung eines Fischereischeines davon abhängig gemacht, dass zuvor eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt wird.
Das Prüfungsverfahren ist in der Verordnung über die Fischereiprüfung geregelt.
Die nächste Prüfung in Mülheim an der Ruhr findet jeweils am 23.10., 24.10. und 25.10.2023
ab 14.00 Uhr im
Haus des Sports, Südstr. 25
45470 Mülheim an der Ruhr
im Erich-Kröhan-Saal
statt.
Zu dieser Prüfung können Personen zugelassen werden, die
a) in Mülheim an der Ruhr wohnen
b) das 13. Lebensjahr vollendet haben
c) nicht entmündigt sind.
Anträge auf Zulassung zur Fischereiprüfung können vom 28.08.2023 bis zum 25.09.2023 beim Ordnungsamt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Zimmer B.321, nach Terminvergabe gestellt werden. Termine können unter der Rufnummer 0208 / 455 - 3144 vereinbart werden.
Lehrgänge und Vorbereitungskurse für die Fischerprüfung werden unter anderem von ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischerei durchgeführt.
Die Prüfungsgebühr beträgt 50,00 Euro und ist in bar bei der Anmeldung zu entrichten. Bei Nichtteilnahme wird die Prüfungsgebühr weder ganz noch teilweise erstattet.
Mülheim an der Ruhr, 23.08.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Siric