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Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ------ ------- --------- ---------- ------- ---- ----- -------- unter Aktenzeichen  33-1.02/MH-CM765 am 15.03.23 erlassene Gebührenbescheid  kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der o. g. Anschrift nicht anzutreffen ist.

Einladung zur Sitzung des Rates am - 27.04.2023

Einladung

zur Sitzung des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr am
Donnerstag, dem 27.04.2023, 16:00 Uhr,
Historisches Rathaus, Sitzungsraum C 112, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----- --------------------------------- ------- -----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005296236/30 am 10.02.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides

Der an ---- ----- -------- ------- -------- ------- -------------- --, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 23.03.2023 (Aktenzeichen: 57-15/92200/30) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rücknahme-/Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Die an ----- ------ -------- --- ------- ----------- ------------ --- gerichtete Inverzugsetzung vom 23.03.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 folgende ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung einer Überleitungsanzeige

Die an ----- -------------------------- --------- , gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 23.03.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 folgende ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstr. 12, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 23.03.2023

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----------------------------------- ------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005296081/64 am 21.03.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen -------------------------------- --- ---------- ------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005295488/24 am 25.01.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid

Der an ---- ------ ----- ------- -------- ------- -- -------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 08.03.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 123199/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen -------------------------------- ---------------------------- -- --- ----- unter dem Aktenzeichen 32-3/006384393/107 am 22.03.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.