Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ------ ------- -------- ------------ ------- ---- ----- ----- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-07319 am 22.03.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der o. g. Anschrift nicht anzutreffen ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Die Ordnungsverfügung – Entziehung der Fahrerlaubnis kann ------ ------ ---------- ---------------- -- -- ----- -------- -- --- ----, unter Aktenzeichen 33-1.19/1547 nicht zugestellt werden, da der Betroffene nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) ist nicht möglich.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Das Anhörungsschreiben kann ----- -------- ----------- ---- ------ -------- -- ----- -------- -- --- ----- unter Aktenzeichen 33-1.16/1310 nicht zugestellt werden, da der Betroffene keinen festen Wohnsitz in Mülheim an der Ruhr besitzt, sich jedoch hier aufhalten soll und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid
Der an ---- ------- ------- ------- -------- ------- -- ----- -------- -- --- ----- --------------- --, zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 21.03.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 103067/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen --------- ------------------------------ ------- --------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/001098733/43 am 21.02.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ----- -------- ---------- ----- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/DU-TO634 am 16.03.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet ist.
Rechtswahrungsanzeige
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 folgend ZPO
Die an ---- --------- ------------ ------- -- ----------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 16.03.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 folgend ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Rechtswahrungsanzeige
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 folgend ZPO
Die an ------ ----- -------- ------- -- ----------- gerichtete Überleitungsanzeige vom 24.02.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 folgend ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid
Der an ---- ------ ----- ------- -------- ------- -- --------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 15.03.2023 (Aktenzeichen: 57-21/123155/04) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ------ --------- ---------- ----- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/BOT-CM46 am 15.03.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet ist.