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Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Neuwahl einer Schiedsperson

In der Stadt Mülheim an der Ruhr wird im nachfolgend aufgeführten Schiedsamtsbezirk die Neuwahl einer Schiedsperson erforderlich:

Schiedsamtsbezirk 8  (Speldorf)

Wer möglichst in dem Schiedsamtsbezirk wohnt, im Alter zwischen 25 und 75 Jahren ist und Interesse an der Ausübung des Schiedsamtes hat, wird gebeten, sich bis zum 10.04.2023 schriftlich bei dem Oberbürgermeister, Rats- und Rechtsamt, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, zu bewerben. 

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ---- ----------------- ---------- ------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-SZ2604 am 13.03.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Öffentliche Zustellung

der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 folgend ZPO

Die an ------ ------- ------- -- ----------, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 02.03.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfänger unbekannt ist.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ------ ------ ------------ ------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-FB1987 am 09.03.23 erlassene Gebührenbescheid  kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene ins Ausland verzogen und eine Zustellung gemäß § 9 LZG NRW nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------ --------------------------------------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006386282/107 am 09.03.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------ --------------------------------------- ----------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006380762/44 am 19.01.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Öffentliche Zustellung

einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 folgend ZPO

Die an ----- --- ------ gerichtete Inverzugsetzung vom 09.03.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 folgend ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheides vom 08.03.2023 gem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch), Az.: 115218/36

Der an ---- ------- ------- ------- -------- ------- -- ---------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 08.03.2023 (Aktenzeichen: 57-21/115218/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Rechtswahrungsanzeige

Öffentliche Zustellung

der Überleitungsanzeige gem.  132 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ----- ------- ------- -- ----------, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 08.03.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Bekanntmachung von öffentlichen Zustellungen

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------- ------------------------------ ------- --------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/001098572/29 am 21.02.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.