Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Bekanntgabe einer Namensänderung
Öffentliche Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes nach 3 41 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Der an ------ ----- -------- zuzustellende Bescheid zum Antrag auf Namensänderung betreffend (Aktenzeichen 33.4.080/1/4/23/Wi konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheides; 117793/31
Der an ---- ------ ---- ------- -------- ------- -- ------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 09.05.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 117793/04) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung der Ordnungsverfügung
Die an nachstehend aufgeführten Empfänger gerichtete Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da sich der Wohnsitz des Empfänger in der Republik Mazedonien befindet:
Name: ---- ------------
Geburtsdatum/-ort: ---------- -- ---------
Letzte bekannte Anschrift: ---------------- -- ----- ----------
Aktenzeichen: 32-13.14/214002560
Datum der Ordnungsverfügung: 03.05.2023
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----------------------------------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006389271/311 am 05.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------------------------------------- ----------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005296824/64 am 24.02.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------- ----------------- --------------------------- ----------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006393569/77 am 05.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen -------------------------------------- ------- --------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006392710/44 am 04.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----------------------------------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006389472/107 am 04.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------------------------------------- ---------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006388302/44 am 03.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides vom 02.05.2023 gem. § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)
Der an ---- ----- --------- ------- -------- ------- -- -------------- -- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 02.05.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 123015/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.