Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung der Bekanntgabe der Abmarkung von Grundstücksgrenzen
Der Vermessungsdienst des Amtes für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung wurde beauftragt, auf dem Grundstück „Kölner Straße/Breitscheider Bach“ in Mülheim an der Ruhr (Gemarkung: Selbeck, Flur: 2, Flurstück: 1723) eine Teilungsvermessung durchzuführen.
Im Zuge dieser Vermessung wurden auch zwei Abmarkungen an folgendem Nachbargrundstück neu gesetzt:
„Markscheiderhof“
Gemarkung: Selbeck, Flur: 2, Flurstück: 989 Grundbuch-Blatt: 053439-558A
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------------ ---------------- -----------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006381272/64 am 29.03.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Ersatzbestimmung nach dem Kommunalwahlgesetz
Herr -------- ----- hat am 29.03.2023 mit Wirkung zum 31.03.2023 auf sein Mandat in der Vertretung des Stadtbezirks 3 der Stadt Mülheim an der Ruhr verzichtet.
Als Wahlleiter für das Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr habe ich die Nachfolge festgestellt.
Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides
Der an Herr ---- ----- ------- zuletzt wohnhaft gewesen in ----- ------ ---------- ------- --- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 01.02.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 107951/06) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid
Der an Frau -------- --------- zuletzt wohnhaft gewesen in --------- ------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 24.04.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 122545/06) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Die an Herrn ----- -- ------ gerichtete Inverzugsetzung vom 24.04.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung 204 folgende ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------------------------------- --- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006394140/44 am 24.04.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid
Der an Herr ------- ------- ------- zuletzt wohnhaft gewesen in ----- -------- -- --- ----- --------- ------- -- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 20.04.2023 (Aktenzeichen: 57-21/111059/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen -------------------------------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006389081/77 am 21.04.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Die an Herrn ------------- ------------- gerichtete Inverzugsetzung vom 20.04.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.