Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- -------------- -------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen  33-1.02/MH-LA2003 am 01.03.23 erlassene Gebührenbescheid  kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene ins Ausland verzogen und eine Zustellung gem. § 9 LZG NRW nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----- -------- ---------- ------- ---- ----- ----------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005293375/64 am 05.01.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 05.01.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----- ----- -------- ------------ ------- -- ----- -------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005292795/64 am 21.11.2022 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 21.11.2022 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Einstellungsbescheides

Der an ---------- ----------- ------- -------- ------- ------------- --- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Einstellungsbescheid vom 14.02.2023 (Aktenzeichen: 57-23/83692/58) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Einstellungsbescheid nach § 7 SGB II wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt. Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Horn eingesehen werden.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----- ----- -------- ------------ ------- -- ----- -------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005292795/64 am 21.11.2022 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 21.11.2022 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----- ----- -------- ---------- ------- ---- ----- ----------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005293375/64 am 05.01.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 05.01.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----- ----- -------- ---------- ------- ---- ----- ----------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005294705/94 am 16.01.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 16.01.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 folgend ZPO

Die an ----- ---- ----- ---- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 28.02.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ----------- --------------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-CT328 am 28.02.23 erlassene Gebührenbescheid  kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 folgend ZPO

Die an ------ ----- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 27.02.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 folgend ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.