Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Die Ordnungsverfügung – Entziehung der Fahrerlaubnis (Aberkennung des Rechts Gebrauch von Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis zu machen) kann ----- -------- ----------- ---- ------ -------- -- ----- -------- -- --- ----, unter Aktenzeichen 33-1.16/1310 nicht zugestellt werden, da der Betroffene keinen festen Wohnsitz in Mülheim an der Ruhr besitzt, sich jedoch hier aufhalten soll und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgese
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ----- -------- ---------- ------- ---- ----- ---------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-OR5252 am 06.04.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides; 117793/31
Der an ---- ------ ---- ------- -------- ------- -- ------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 28.04.2023 (Aktenzeichen: 57-21/117793/04) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gem. § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides
Der an Frau -------- -------- zuletzt wohnhaft gewesen in ------------------ --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 27.04.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 122761/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid
Der an Frau ------ ------- zuletzt wohnhaft gewesen in -------------- -- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 27.06.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 122995/05) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides
Der an Frau ------- -------, zuletzt wohnhaft gewesen ------------ --, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 27.04.23 (Aktenzeichen: 57-15/110681/79) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die vereinfachte Umlegung
Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 10. März 2023 – Ordnungsnummer: 62 – 02 /11.96.385 – des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung über die Grundstücke Am Alten Bahnhof ohne Hausnummer mit der Katasterbezeichnung:
Gemarkung: Saarn
Flur: 20
Flurstücksnummern: 189, 190
ist gemäß § 83 BauGB am 24.03.2023 unanfechtbar geworden.
Öffentliche Zustellung eines Einziehungsbescheides
Der gegen --- ---- zuletzt angetroffen ------------- --- ----- -------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-51.80 am 26.04.2023 erlassene Einziehungsbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides
Der an Herrn ----- ------ zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 14.04.2023 (Aktenzeichen: 57-21/62495/04) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Bekanntmachung Grundbuchanlegungsverfahren - Aktenzeichen WI-194-35
Reinhard Hörschgen aus Mülheim an der Ruhr hat am 23.12.2022 beantragt, für das bisher nicht gebuchte, in der Gemarkung Winkhausen liegende Grundstück
Winkhausen Flur 1 Flurstück 586
das Grundbuch anzulegen und den Antragsteller als Eigentümer einzutragen.