Öffentliche Zustellung eines Einziehungsbescheides

Kategorie
Öffentliche Zustellung

Der gegen --- ---- zuletzt angetroffen ------------- --- ----- -------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-51.80 am 26.04.2023 erlassene Einziehungsbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Einziehungsbescheid vom 26.04.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Einziehungsbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Einziehungsbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Gewerbestelle), Am Rathaus 1, Zimmer B 220, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 27.04.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Kunadt

Datum
Donnerstag 27.04.2023 - 12:00