Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Kategorie
Öffentliche Zustellung

Die Ordnungsverfügung – Entziehung der Fahrerlaubnis (Aberkennung des Rechts Gebrauch von Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis zu machen) kann ----- -------- ----------- ---- ------ -------- -- ----- -------- -- --- ----, unter Aktenzeichen 33-1.16/1310 nicht zugestellt werden, da der Betroffene keinen festen Wohnsitz in Mülheim an der Ruhr besitzt, sich jedoch hier aufhalten soll und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) ist nicht möglich.

Die Ordnungsverfügung vom 02.05.2023 wird hiermit gemäß § 1 LZG NRW in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt.

Die Ordnungsverfügung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann gegen die Ordnungsverfügung innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die Ordnungsverfügung kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Führerscheinstelle, Löhstraße 22 – 26, Zimmer 217, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 02.05.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Robra

Datum
Dienstag 02.05.2023 - 12:00