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Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----------------------------------------------- ------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005296992/94 am 01.03.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------------------------- ---------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005295682/94 am 15.02.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung des Rücknahme- / Rückforderungsbescheides vom 27.01.2023 gem. §§ 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X); 57-21/ 97783/04

Der an ---- ------- -------- ------ ------- -------- ------- -- -- ----------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- / Rückforderungsbescheid vom 27.01.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 97783/04) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.

Der Rücknahme- / Rückforderungsbescheid gem. §§ 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 22.02.2023 gem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch), Az.: 57-21/120900/32

Der an ---- ------ ------- -------- ------- -------- ------- -- --------- --- ----- ---------- -- -------- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 22.02.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 120900/04) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides vom 06.03.2023 gem. § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch), Az.: 123841/85

Der an ---- ------- ---- ------- -------- ------- -- -------------- ------ ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 06.03.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 123841 /04) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rückforderungsbescheid gem. § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 06.03.2023 gem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch), Az.: 57-22/122466/67

Der an ---- ------- --------- ------- -------- ------- -- ------------- ------- --- ----- ------ -- ---------- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 06.03.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 122466/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 21.03.2002 gem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch), Az.:117326/19

Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 21.03.2002 gem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch), Az.: 117326/19

Der an ---- ------ ------ ------- -------- ------- -- --------------- ---- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 21.03.2002 (Aktenzeichen: 57-21/ 117326/05) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides vom 02.03.2023 gem. § 34 a Sozialgesetzbuch Zwei (SGB II), Az.: 76862/72

Der an ---- -------- -------- ------- -------- ------- -- ------------------------ -- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 02.03.2023 (Aktenzeichen: 57-21/76862/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rückforderungsbescheid gem. § 34 a Sozialgesetzbuch Zwei (SGB II) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Bekanntmachung von öffentlichen Zustellungen

Der gegen --- ----- ------------------------------------ -----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/001099221/43 am 23.02.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------------- ------- --------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006382480/44 am 02.03.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.