Der erfolgte Zustellungsversuch der gegen ---- ---------- ------ ----------- --- ----- ----- mit dem Aktenzeichen 32-41.04.02/W 11 VwVfb erlassenen Ordnungsverfügung vom 21.06.2023 hatte keinen Erfolg. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Die Ordnungsverfügung wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Die Ordnungsverfügung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden.
Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die Ordnungsverfügung kann von der Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt – Veterinäramt, Leineweberstraße 18 – 20, Zimmer 4.07 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 19.07.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Dr. Richter