Die Stadt Mülheim an der Ruhr gibt nachstehende Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf bekannt.
Planfeststellungsbeschluss im Planfeststellungsverfahren für die Erdgasleitungen (EGL) Nr. 12 und 13/4 der Open Grid Europe GmbH in den Städten Mülheim an der Ruhr und Essen (Aktenzeichen: 25.05.01.01–09/17 Düker)
Ortsübliche Bekanntmachung gem. den §§ 43 folgende des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 folgende des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat am 22.06.2023 den Planfeststellungsbeschluss im oben genannten Verfahren erlassen.
Die gemäß § 74 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land NRW (VwVfG NRW) erforderliche Offenlage des Beschlusses und der festgestellten Planunterlagen (einschließlich Deckblätter und Rechtsbehelfsbelehrung) zur allgemeinen Einsichtnahme wird bei der bei der Stadt Mülheim an der Ruhr im ServiceCenterBauen, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr,
in der Zeit vom 07.08. bis 21.08.2023 (einschließlich) während der Dienststunden
Montag bis Mittwoch: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und 14.00 Uhr bis 16.00Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
durchgeführt.
Außerhalb der angegebenen Zeiten können persönliche Terminabsprachen vereinbart werden unter der Telefonnummer: 0208 / 455 - 7000.
Gemäß § 27a VwVfG NRW wird zeitgleich der Inhalt der Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Mülheim (www.muelheim-ruhr.de) wie auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Rubrik „Aktuelle Offenlagen“ (https://www.brd.nrw.de/services/offenlagen) veröffentlicht.
Darüber hinaus sind der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen gemäß § 20 UVPG auch über das zentrale Internetportal unter www.uvp-verbund.de zugänglich.
Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Jedoch gilt der Beschluss mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Absatz 4 Satz 3 VwVfG NRW).
Mülheim an der Ruhr, 25.07.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Döhring