Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Lucian Memet, Grenzstraße 62, 46045 Oberhausen, unter dem Aktenzeichen 32-3/006381059/44 am 17.04.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 17.04.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung einer Zahlungsaufforderung
Die an Herrn Petru Nicola zuletzt wohnhaft Oberhausener Straße 165 in 45476 Mülheim an der Ruhr gerichtete Zahlungsaufforderung vom 22.06.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Zahlungsaufforderung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an Roman Klinnikow, geb. am 24.02.1987, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 20.06.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung einer Anordnung mit Gebührenbescheid
Die gegen Christian Rath, zuletzt wohnhaft Oberhausener Str.
Öffentliche Zustellung einer Anhörung
Das Anhörungsschreiben kann Carsten Finke, Kreftenscheerstraße 3, 45472 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.6/853 nicht zugestellt werden, da der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist, nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Herrn Neville Tanwie Akenji, Moritzstraße 126, 45476 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-CT740 am 30.06.2023 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 einstimmig zugestimmt. Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom 03.07.2023 bis 07.07.2023 von 8 Uhr bis 16 Uhr im Rats- und Rechtsamt, Rathaus, Am Rathaus 1, Eingang am Rathausturm, Zimmer B.111, zur Einsicht öffentlich aus.
Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 02.06.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 einstimmig beschlossen. Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom 03.07.2023 bis 07.07.2023 während der Dienststunden in der Bürgeragentur, Schollenstraße 2, 45468 Mülheim an der Ruhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Vasilica Hatanescu, Zum Schulhof 6, 47053 Duisburg, unter dem Aktenzeichen 32-3/005298872/311 am 09.06.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 09.06.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Rechtswahrungsanzeige
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an Kenny Olayimka, geb. am 01.01.1987, gerichtete Überleitungsanzeige vom 14.04.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.