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Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an Dietmar Ankel, ohne festen Wohnsitz, 59238 Schwerte zuzustellende Gebührenbescheid vom 24.07.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/13404/22) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an Edgars Cerpinskis, ohne festen Wohnsitz, 45468 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Gebührenbescheid vom 24.07.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/12933/22) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst-Rettungsdienstgebührensatzung-der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an Edgars Cerpinskis, ohne festen Wohnsitz, 45468 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Gebührenbescheid vom 24.07.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/10026/22) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an Ersel Delbesoglugil, geboren am 09.04.1986, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 24.07.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides

Der an Frau Mariola Bronislawa Bryczek, zuletzt wohnhaft gewesen Neustadtstraße 90, 45476 Mülheim an der Ruhr, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 24.07.2023 (Aktenzeichen: 57-15/104672/64) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungs-gesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen Ahmad Altatari, Seilerstraße 35, 46047 Oberhausen, unter dem Aktenzeichen 32-3/006395456/107 am 21.07.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 21.07.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----------------------------------------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006505100/29 am 12.07.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung

Der erfolgte Zustellungsversuch der gegen ---- ---------- ------ ----------- --- ----- ----- mit dem Aktenzeichen 32-41.04.02/W 11 VwVfb erlassenen Ordnungsverfügung vom 21.06.2023 hatte keinen Erfolg. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Die Ordnungsverfügung wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt. 

Öffentliche Zustellung einer Überleitungsanzeige

Die an ------- ------------------------ --- ----- -------- -- --- ----, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 14.03.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.

Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides

Der an ---- ----- ------------ ------- -------- ------------------------ -- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 19.07.2023 (Aktenzeichen: 57-15/93767/68) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.