Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Rechtswahrungsanzeige

Die an ------- -------- ------- -- ----------, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 04.10.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Das gegen ------ ----- ------- -------- ----------- --- ----- -------- -- --- ---- am 28.09.2023 unter Aktenzeichen 33-1.173/23 ergangene Schriftstück mit gleichzeitig erlassenem Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, da der Betroffene nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ------ ----, mit dem Aktenzeichen 32-41.04.01/K61/Kst. I erlassene Gebührenbescheid vom 28.09.2023 kann nicht zugestellt werden, da der Empfänger unbekannt verzogen ist, und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. 

Der Gebührenbescheid wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt. 

Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung

Die gegen ----- ------ ----, mit dem Aktenzeichen 32-41.04.01/K61/VwVf a erlassene Ordnungsverfügung vom 26.09.2023 kann nicht zugestellt werden, da der Empfänger unbekannt verzogen ist, und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. 

Die Ordnungsverfügung wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt. 

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---- ------------------------------------- ----------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/006406131/24 am 20.09.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---------------------------- --------- --------------- ---------------- ---- ----- --- ----------------------------------- am 04.09.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Widmungsverfügung Helga-Wex-Weg

Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein -Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122), in Kraft getreten am 19.

Öffentliche Zustellung des Einstellungbescheides

Der an ----- ----- ------ ------- -------- ------- -- ----- -------- -- --- ----- --------- ------- --- zuzustellender Einstellungsbescheid (Aktenzeichen: 7607791126024) kann nicht zugestellt werden, da Herr Koval unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar ist.

Der Einstellungsbescheid wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Gebäude: Eppinghofer Straße 50, Zimmer 217, eingesehen werden.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------------------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/001109470/36 am 18.07.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung

für das Grundstück: 

Gemarkung: Mülheim, Flur: 6, Flurstück(e): 45

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