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Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an Ionel Tobias, ohne festen Wohnsitz, 47139 Duisburg zuzustellende Gebührenbescheid vom 31.07.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/2019/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst-Rettungsdienstgebührensatzung-der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an Ionel Tobias, ohne festen Wohnsitz, 47139 Duisburg zuzustellende Gebührenbescheid vom 31.07.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/1674/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen Siarhei Zubarevich, Dahlhauser Straße 187, 45279 Essen, unter dem Aktenzeichen 32-3/005301401/107 am 27.07.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 27.07.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Einstellungsbescheides

Der Mirko Matic, zuletzt wohnhaft gewesen an der Alfredstraße 5, 45470 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Einstellungsbescheid vom 11.07.2023 (Aktenzeichen: 57-26/102221/40) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Einstellungsbescheid gemäß § 36 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen Seyhan Gündüz, Neumarkt 12, 67547 Worms, unter dem Aktenzeichen 32-3/005300445/64 am 25.07.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 25.07.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Die an Maya Ann-Karin Beyer, geboren am 08.09.1994, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 04.07.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Veröffentlichung Jahresabschluss 2021

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2021

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 in Ausführung des § 96 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW folgenden Beschluss gefasst:

Der Rat stellte aufgrund des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss der Stadt Mülheim an der Ruhr zum 31. Dezember 2021 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.710.985.249,07 Euro und einem Ergebnis in Höhe von 7.303.685,12 Euro fest.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an Ionel Tobias, ohne festen Wohnsitz, 47139 Duisburg zuzustellende Gebührenbescheid vom 24.07.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/2648/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an Dietmar Ankel, ohne festen Wohnsitz, 59238 Schwerte zuzustellende Gebührenbescheid vom 24.07.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/13369/22) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.