Die Zustellung des gegen ---- ---------- ------ ----------- --- ----- ----- mit dem Aktenzeichen 32-41.04.02/W 11/ Owi a erlassenen Bußgeldbescheides vom 12.09.2023 ist unter deren Meldeanschrift nicht möglich. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der Bußgeldbescheid wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden.
Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von der Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt – Veterinäramt, Leineweberstraße 18 – 20, Zimmer 4.07 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 06.10.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Dr. Richter