Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ---- ----- -------- ------- -------- ------- -- ------------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 22.08.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 124753/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides
Der an ---- -- --- ----- ------- -------- ----------------------------- --, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 21.08.2023 (Aktenzeichen: 57-15/118349/38) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige
Die an -------- ------- ------- ------ ------- -- --------, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 14.07.23 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.
Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung
Die gegen ------- ------ -------------------------- -- ----- -------- -- --- ---- unter dem Aktenzeichen 33-1.6/853 ergangen Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da der Betroffene nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Anhörungsschreibens
Das Anhörungsschreiben kann ------ --------- -------------- -- -- ----- -------- -- --- ----, unter Aktenzeichen 33-1.15/406 nicht zugestellt werden, da der*die Betroffene von Amts wegen abgemeldet ist, nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ---- ----- ------- ------- -------- ------- -- --------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 16.08.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 120507/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 34a SGB II wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ---- ----- -------- ------- -------- ------- -- --------------- ---- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 15.08.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 122961/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung des Einstellungbescheides der Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende/Sozialgeld
Der an ----- ----- ------- -------- ----------------- -- -- -------- -- --- ----, zuzustellende Einstellungsbescheid vom 15.08.2023 (Aktenzeichen: 57-24/123210/97) konnte nicht zugestellt werden, da die Post zurückgesandt wird.
Der Einstellungsbescheid (SGB II) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an -------- ------- -------------- ----- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Gebührenbescheid vom 04.08.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/4439/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung einer Überleitungsanzeige
Die an -------- ---------- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 15.08.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.