Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides. Der gegen ---------------- ----- --------- ------------------------------------ --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DM542 am 07.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.

Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides

Der an ---- ------- ---- -----, zuletzt wohnhaft gewesen ------------ ------- ---- -- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 03.11.2023 (Aktenzeichen: 57-15/120018/71) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------ ---------------------- ------- ------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005305216/109 am 03.11.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------------- ------- -- ------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006405872/64 am 27.09.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides

Der an ---- ------- ------- ------- zuletzt wohnhaft gewesen in ------------ --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 02.11.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 110681/04) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an Mousab Al Zouabi, Hasperbruch 11, 58135 Hagen zuzustellende Gebührenbescheid vom 31.10.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/16607/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an ------ -- ------- ----------- --- ----- ----- zuzustellende Gebührenbescheid vom 31.10.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/16573/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ----- ------ --------------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-MX2408 am 30.10.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Die an ------- --------- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 30.10.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----------------------------------------- ----------------------------- -- ---------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005304023/65 am 27.10.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.