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Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung

für das Grundstück:

Gemarkung: Mülheim, Flur: 14, Flurstück(e): 814

Alte Bezeichnung       Neue Bezeichnung

Nordstraße 41              Kappenstraße 84, 84 a

Mülheim an der Ruhr, 23.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Schimanski

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- --- ----- ------ ------ --------- -- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DM916 am 23.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse

Die an ----- ------- ----- ------ --- ------- ----------- ------------ --- gerichtete Inverzugsetzung vom 22.11.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Einstellungs- und Rückforderungsbescheides nach dem UVG

Der an ----- ---- ---------- --- ------- ----------- ------------ –gerichtete Einstellungs- und Rückforderungsbescheid vom 21.11.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen -------------------------------------------- --------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005304208/65 am 19.09.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----------------------------------------- -------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006407242/44 am 12.10.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Die an ----- ------------ ------- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 06.11.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---------------------------------------------- ------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005303061/64 am 16.11.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Bekanntgabe einer Namensänderung

Öffentliche Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes nach § 41 Absatz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Der an -------- ----- ----- zuzustellende Bescheid zum Antrag auf Namensänderung betreffend Aktenzeichen 33-4.080./1/5/23 konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist. 

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen Frau ----- ------ ------- ------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-AE710 am 15.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.