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Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Schultenberg / Oesterwindweg – H 20“

Beschluss

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.09.2023 den erneuten Entwurf des Bebauungsplanes „Schultenberg / Oesterwindweg – H 20“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen und die Verwaltung beauftragt, diesen erneuten Entwurf gemäß § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB erneut auszulegen.

Die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung sowie die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen wird auf zwei Wochen verkürzt.

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Die an ----- ------- -------- ----------- ------------ -- ------- gerichtete Inverzugsetzung vom 22.09.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 folgende ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises

Der Dienstausweis von Herrn Marcel Pistritto (Ausweisnummer: 21800 - ausgestellt am 11.05.2023, gültig bis 08.05.2028) wird hiermit für ungültig erklärt.

Der unbefugte Gebrauch des Dienstausweises wird strafrechtlich verfolgt. Sollte der Ausweis gefunden werden, wird darum gebeten diesen dem Ordnungsamt der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, zukommen zu lassen.

Mülheim an der Ruhr, 22.09.2023

Im Auftrag

Döllefeld

Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Zeppelinstraße / ehemalige Stadtgärtnerei – H 21“

I.

Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes

„Zeppelinstraße / ehemalige Stadtgärtnerei – H 21“

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 folgende Beschlüsse gefasst: 

Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zeppelinstraße / ehemalige Stadtgärtnerei – H 21“; der Geltungsbereich ist in dem zur Vorlage gehörenden Zielplan gekennzeichnet.

Öffentliche Zustellung einer Überleitungsanzeige

Die an ------- ------ ------- ------- ------ ------- ---------- gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 22.09.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 204 folgende ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr-Sozialamt/ Bereich Jugend- Unterhaltsvorschusskasse, auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an ------ ----------------- ---------- ------- ---- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Gebührenbescheid vom 06.09.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/36227/22) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides

Der an ---------------- ----- ------- -------- ------------------------ --- ----- ------ -----------, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 21.09.2023 (Aktenzeichen: 57-15/105282/31) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an ------ ------- ------------- ------- --- ----- -------------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 04.09.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/7900/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides

Der an ---- ----- ------ ------- -------- ------- -- --------------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 20.09.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 123895/08) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen-------------------------------------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005302935/24 am 20.09.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.