Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an ------ ----------- --------- ------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Gebührenbescheid vom 28.08.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/36077/22) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid
Der an ---- ---- ---- ------- -------- ------- -- ------------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 19.09.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 124691/10) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen --------------------------------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005301807/94 am 14.09.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------- --- ----------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006404590/30 am 19.09.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Inverzugsetzung Unterhaltsvorschusskasse
Die an ----- ------ ----- ------- ----------- ------------ gerichtete Inverzugsetzung vom 19.9.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 folgende ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------------------------------- ------- ------------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/001111591/29 am 07.08.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen --- ------------------------------ ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005303253/43 am 05.09.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Einladung zur Sitzung des Rates der Stadt am 21.09.2023
Einladung zur Sitzung des Rates – 21.09.2023
Einladung
zur Sitzung des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr am
Donnerstag, dem 21.09.2023, 16:00 Uhr,
Historisches Rathaus, Sitzungsraum C 112, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------------------------------- ------- ------------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/001109837/43 am 11.07.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse
Öffentliche Zustellung
Die an ----- ------ ----- ----- ------- ----------- ------------ gerichtete Inverzugsetzung vom 16.08.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Abs. 2 BGB in Verbindung mit 204 folgende ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.