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Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides

Der an ---- --------- ----- -------- ------- -------- ------- -- --------------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 17.10.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 122854/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheides gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2024

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2024 mit Anlagen liegt gemäß § 80 Absatz 3 GO NRW ab dem 31.10.2023 in der Bürgeragentur im Historischen Rathaus, Eingang Schollenstraße 2, 45468 Mülheim an der Ruhr, montags bis mittwochs von 8 Uhr bis 13 Uhr und donnerstags von 10 Uhr bis 16 Uhr öffentlich aus.

Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides

Der an ---------------- ------------ ------- -------- ---------------------------- -- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 12.10.2023 (Aktenzeichen: 57-15/122431/81) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungs-gesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides

Der an ----------------- ------ ------- -------- --------------- ----------- -- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 12.10.2023 (Aktenzeichen: 57-15/123414/75) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides

Der an ---- ------- ---- ------- -------- ------- -- -- ----------- --- ----- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 12.10.2023 (Aktenzeichen: 57-21/115384/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Gebührenordnung über die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen (Bewohnerparkausweisgebührenordnung)

Gebührenordnung über die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen 

(Bewohnerparkausweisgebührenordnung) vom 05.10.2023

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen --------------------------------------------------- ------------- ------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-AJ594 am 11.10.2023 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------------------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006393862/77 am 14.08.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ------- -------- ---------- ------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-YD83 am 27.09.2023 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Die Zustellung des gegen ---- ---------- ------ ----------- --- ----- ----- mit dem Aktenzeichen 32-41.04.02/W 11/ Owi a erlassenen Bußgeldbescheides vom 12.09.2023 ist unter deren Meldeanschrift nicht möglich. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich. 

Der Bußgeldbescheid wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.