Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Bekanntmachung zur Europawahl am 09. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland - Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) in der kreisfreien Stadt Mülheim an der Ruhr -
Am 09. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und am Wahltag
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen----------------------------------- unter Aktenzeichen 33-1.02/UN-YY271 am 18.01.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ---- ------ ------ ------- -------- ------- -- ------------- -- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 16.01.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 122935/08) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 34a SGB II wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige
Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ---- ---- --------- ------- -- --------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 30.11.23 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------- ---------- ---------- ------------------------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/001119775/43 am 09.01.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ----- --------- ----- --- ------- -------- -- ------- --- gerichtete Inverzugsetzung vom 16.01.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Satzung vom 10.01.2024 zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) und der §§ 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. April 2023 (GV. NRW. S. 233), hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 14.12.2023 folgende Satzung beschlossen:
Öffentliche Zustellung des Einstellungsbescheides vom 15.01.2024 gemäß § 36 SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch) und des Ablehnungsbescheides vom 12.01.2024 gemäß § 36 SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch)
Der an ---- ----- ------ --------- ------- -------- ------- -- --- ---------- -- -- ----- -------- -- --- ----- zuzustellende Einstellungsbescheid vom 15.01.2024 (Aktenzeichen: 57-26/101163/41) und Ablehnungsbescheid vom 12.01.2024 (Aktenzeichen: 57-26/101163/41) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ---------------- ----------------------- ------- -------------- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/AC-ER58 am 15.01.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige
Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ---- ------ ---------, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 15.01.24 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.