Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige gem. § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ffZPO
Öffentliche Zustellung
der Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff. ZPO
Die an ------- -------- ----------------- --- ----- ---------- gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 06.09.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------- ------------------------------------ ------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006407081/107 am 13.11.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung des Bescheides über die Ablehnung von Grundsicherungsleistungen
Der an ---- ----- --------- --------, zuletzt wohnhaft -- --- ---------- ---- --- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Ablehnungsbescheid (Aktenzeichen: 7603366126792) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Ablehnungsbescheid wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.08.2023-31.12.2023, Aktenzeichen 24-5/1900000551260, für die Steuerpflichtigen ----- --- ------- ------, wohnhaft -- ----- -------- -- --- ----- ------------ -- -, kann nicht zugestellt werden, weil der jetzige Aufenthalt der Steuerpflichtigen nicht zu ermitteln ist.
Öffentliche Zustellung einer Überleitungsanzeige
Die an ------- -------- gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 15.09.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 folgende Zivilprozessordnung wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.09.2023
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ---- ------ --------- zuletzt wohnhaft gewesen in ------------- ---- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 09.11.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 123433/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ---- ----- -------------------- zuletzt wohnhaft gewesen in ----- -------- -- --- ----- ---------- ----- --, zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 09.11.2023 (Aktenzeichen: 57-21/120504/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid
Der an ---- ----- ---------- zuletzt wohnhaft gewesen -- ---------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 09.11.2023 (Aktenzeichen: 57-21/123162/11) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ------ ------- ---------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.41/BO-GJ2 am 09.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----- ------------------------------------ ------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005306120/44 am 24.10.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.